Verzögerung bei der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages
– Auswirkung auf vertragliche Preisänderungsklauseln
Am 29. Januar 2016 hatten wir Ihnen im Zusammenhang mit der Verzögerung bei der Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages mitgeteilt, dass die Stadt Stuttgart nach Auskunft von Herrn Ahmetaj bei erfolgter Allgemeinverbindlichkeit rückwirkend auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Tarifverträge, also auf den 1. Januar 2016, die Preisanpassung vornehmen will.