Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages
Das Bundeskabinett hat nun die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung gebilligt. Nach Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums in dieser Woche wird der bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getretene neue Mindestlohntarifvertrag damit zum 1. März 2016 auch allgemeinverbindlich.