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30.10.2018

Bundeskabinett beschließt vergünstigte Besteuerung der Privatnutzung von neu angeschafften Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen

Grundsätzlich ist die Privatnutzung von Dienstwagen mit der pauschalen 1 %-Regelung mit monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis (im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonder-Ausstattung) zu versteuern.

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