19.11.2018
Beschäftigtenaktion zur Erhöhung der 450 €-Grenze
Ab dem 01.01.2019 werden durch die zum Jahreswechsel in Kraft tretende Tariferhöhung auf 10,56 € die in unserer Branche weit verbreiteten 2-Stunden-Arbeitsverhältnisse (10 Wochenstunden) nicht mehr geringfügig abzurechnen sein, wenn es keine Erhöhung der 450 €-Grenze gibt. Stattdessen wird man gezwungen, mit riesigem bürokratischem Aufwand einzelvertraglich die Arbeitszeit um ca. 3,5 Minuten täglich zu verkürzen.