10.09.2019
Entgeltfortzahlung der SFN-Zuschläge bei Mutterschutz und Krankheit sind unschädlich für die 450-Euro-Verdienstgrenze
In unseren Mitglieder-Infos 2-2017 hatten wir ab S. 6 über die Auswirkungen der Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, den sogenannten SFN-Zuschlägen, bei Krankheit und Urlaub informiert: