03.12.2019
EILT - WICHTIG - EILT
Insolvenzsicherung der Jahresarbeitszeitkonten nach § 4 des RTV für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung
Aufgabe des bisherigen Sicherungsmodells durch die DekaBank zum 20.12.2019
Für Jahresarbeitszeitkonten nach § 4 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung besteht eine tarifliche Pflicht zur Insolvenzsicherung. Die Deutsche Rentenversicherung anerkennt auf dem Jahresarbeitszeitkonto gutgeschriebene Lohnvergütungen nur, wenn die Pflicht zur Insolvenzsicherung erfüllt ist.