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20.01.2020 

Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes - Namensänderung der Streitschlichtungsstelle

 

Mit Mitglieder-Info 1/2017 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass auf jede Unternehmenshomepage und, falls verwendet, in AGBs ein Hinweis auf die Möglichkeit bzw. die fehlende Bereitschaft zur Verbraucherstreitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle aufgenommen werden muss.

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