20.01.2020
Reform des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes - Namensänderung der Streitschlichtungsstelle
Mit Mitglieder-Info 1/2017 hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass auf jede Unternehmenshomepage und, falls verwendet, in AGBs ein Hinweis auf die Möglichkeit bzw. die fehlende Bereitschaft zur Verbraucherstreitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle aufgenommen werden muss.