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10.02.2020

Achtung, ab 1. März 2020 müssen alle, die in bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Kliniken etc. tätig sind, Masernschutz nachweisen!

Das ab 1. März 2020 geltende Masernschutzgesetz betrifft viele Reinigungsobjekte, z.B. Kitas, Kliniken, Arztpraxen, Gemeinschaftseinrichtungen, und Ausbildungsstätten wie Schulen, in denen über 50% Minderjährige betreut werden.

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