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24.04.2020

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 31

1. Auf Antrag ist eine Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von längstens zwei Monaten möglich

2. Aktualisierung der Liquiditätsmatrix des ZDH

3. Frist vom 28. April beachten: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

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