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27.07.2020

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 73

1. Bundesagentur für Arbeit präzisiert ihre Auslegung bei einem Wechsel vom Gesamtbetrieb auf Betriebsabteilungen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld

2. Auslandsurlauber, insbesondere aus Corona-Risikogebieten, können sich nach ihrer Rückkehr künftig kostenlos testen lassen

3. Der gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde beschlossen

  

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