Tarifinformationsschreiben für Auftraggeber
Schon am 15. November 2024 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf einen neuen Mindestlohn- und Lohntarifvertrag geeinigt.
In unserem Newsletter Nr. 30-2024 haben wir Sie damals über die Einzelheiten informiert.
Am 28. Januar 2025 wurde der Mindestlohntarifvertrag 2025/2026 durch Rechtsverordnung gem. § 7 Arbeitnehmerentsendegesetz (10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung) mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für allgemeinverbindlich erklärt.
Der momentan gültige Mindestlohntarifvertrag und der Lohntarifvertrag haben eine Laufzeit von 24 Monaten vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026.
Zum 01.01.2026 tritt nun die zweite Stufe des Tarifvertrages in Kraft.
Für den Fall, dass Sie bei Ihren Preisgesprächen im Herbst des Abschlussjahres (2024) die zweite Stufe der Tarifanpassung mit Ihren Kunden noch nicht besprochen und vereinbart haben, fügen wir Ihnen nun drei weitere, aktuelle Tarifinformationsschreiben für Ihre Kunden bei. Die Tarifinformationen wurden wegen der unterschiedlichen Erhöhungen der einzelnen Lohngruppen nach den Lohngruppen 1 (Unterhaltsreinigung) und 6 (Glasreinigung) und einer Gesamtübersicht aller Lohngruppen auf drei Schreiben aufgeteilt. Jeweils ein Exemplar der bundesweit textlich abgestimmten Tarifinformation für die Lohngruppen 1 und 6 sowie die Gesamtübersicht ist diesem Schreiben zu Ihrer Verwendung beigefügt.

