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18.02.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 143

1. Neue Arbeitsschutzunterlagen von BIV und BG BAU

2. Kontrollen zur Bereitstellung von medizinischen Masken

3. Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse - Dynamisierung der 450-Euro-Grenze
BIV zur Anhörung in den Bundestag eingeladen

4. BIV-Konjunkturumfrage

5. Wirtschaftshilfen teilweise auch ohne Verlustrechnung möglich
Ausgleich auch für entgangenen Gewinn

6. PM der Landesregierung zu möglichen Lockerungen

7. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 17.02.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

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16.02.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 142

1. Mund-Nasen-Bedeckung – erleichterte Maskenpflicht in Krankenhäusern sowie Pflege- und Altenheimen

2. Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen grundsätzlich wieder erlaubt

3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 15.02.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

 

1. Mund-Nasen-Bedeckung – erleichterte Maskenpflicht in Krankenhäusern sowie Pflege- und Altenheimen

Die gestern abgeänderte CoronaVO vom 01.02.2021 hatte im Bereich der Krankenhäuser und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf eine für das dort eingesetzte Personal, wozu auch Mitarbeiter dort tätiger Firmen, wie z.B. Reinigungsunternehmen, zählen, eine vollumfängliche, d.h. für den gesamten Aufenthalt im Gebäude geltende Tragepflicht von FFP2-Masken vorgeschrieben. Wir hatten im Newsletter Nr. 135 vom 01.02.2021 darauf hingewiesen und gleichzeitig angekündigt, dass wir uns aufgrund der fehlenden Praktikabilität (DGUV-Regeln und Zuschlagspflichten aus dem RTV) gegenüber dem Sozialministerium dahingehend einsetzen, dass diese Vorschrift auf die konkreten Gefährdungsbereiche reduziert wird.
Gegenüber dem Sozialministerium und später auch gegenüber dem Ministerpräsidenten haben wir darauf hingewiesen, dass die nach der DGUV-Regel 112 – 190 dann vorgeschriebenen Erholungsphasen bei den in diesen Einrichtungen notwendigen Arbeiten mit dem dort einsetzbaren Personal schon rein zeitlich nicht eingehalten werden können und überdies die Zuschlagsregelung aus unserem Rahmentarifvertrag eine Neukalkulation notwendig machen würde.

Erfreulicherweise hat die gestern aktualisierte CoronaVO im einschlägigen § 1h unter Abs. 3 unsere Anregungen nun vollumfänglich aufgegriffen:
In Abänderung der alten Regelung, welche die Tragepflicht einer FFP2-Maske für die gesamte Aufenthaltsdauer im Gebäude vorsah, gilt jetzt folgendes:

„Das Personal von Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten hat im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zu tragen, soweit Kontakt zu Bewohnern oder Patienten besteht.

Dies bedeutet, dass eine FFP2-Maske bzw. vergleichbare Masken, wie z.B. KN95-Masken, in diesen Einrichtungen ab sofort nur noch in solchen Situationen getragen werden müssen, in denen Kontakt zu den Bewohnern oder den Patienten besteht.
Bei allen übrigen Arbeitsschritten gilt die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundes, die lediglich eine OP-Maske vorschreibt, wenn:

  • in einem Raum sich mehr als eine Person pro 10 qm länger aufhält,
  • der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
  • Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Dies dürfte dann gelten, wenn laut gesprochen werden muss bzw. körperlich anstrengende Arbeiten ausgeführt werden.

Besteht kein Kontakt zu Bewohnern oder Patienten und sind auch die o.g. Umstände entsprechend der Arbeitsschutzverordnung des Bundes nicht gegeben, gilt demnach auch in diesen Einrichtungen nur die allgemeine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht des § 3 der derzeitigen CoronaVO Baden-Württemberg. Hiernach würde eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichen.

Wir denken jedoch, dass in den genannten Einrichtungen der Wechsel zwischen einer FFP2-Maske bei Kontakt zu den Bewohnern und Patienten sowie der einfachen OP-Maske für alle anderen Situationen im Regelfall der angemessene Schutz sein dürfte.

Wir freuen uns sehr, dass damit innerhalb relativ kurzer Zeit auch für diese besonders sensiblen Einrichtungen ein angemessenes und nun auch für die Reinigungskräfte praktikables Schutzkonzept bei der Maskenpflicht gefunden werden konnte.

 

2. Betrieb der Schulmensen und der gemeinsame Verzehr von Speisen grundsätzlich wieder erlaubt

Die geänderte CoronaVO gestattet nach § 1f nun wiederum in den geöffneten Einrichtungen, vgl. § 1f Abs. 2, den Betrieb der Schulmensen und den gemeinsamen Verzehr von Speisen durch Schülerinnen und Schüler sowie durch das an der Schule tätige Personal im Rahmen des Unterrichtsbetriebs, soweit in der Einrichtung Präsenzunterricht oder Notbetreuung stattfindet. Hierbei ist auf möglichst konstante Gruppen unter Wahrung des Abstandsgebots von mindestens 1,5 m zwischen den Personen zu achten.
Die Tische sind beim Schichtbetrieb zwischen den Schichten grundsätzlich zu reinigen, vgl. § 1f Abs. 6.

Wir weisen auf diese Freigabe bei der Verpflegung durch die gestern geänderte CoronaVO ausdrücklich hin, damit Sie sich auf die insoweit wieder verstärkt möglichen und anfallenden Arbeiten einrichten können.
Mit der weiteren Öffnung der Schulen wird sich der gesamte Verpflegungsbereich weiter normalisieren. Durch den Schichtbetrieb und die Abstandsregelungen sowie die zusätzlichen Reinigungsaufgaben werden sich die Arbeitseinsätze zusätzlich ausdehnen.

 

3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 15.02.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 46,8.

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200:

Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200:

keine

COVID-19-Impfung in Baden-Württemberg

  • Impfungen gesamt (bis 14. Februar 2021):
    • Erstimpfung: 343.333
    • Zweitimpfung: 158.054
  • Impfungen am 14. Februar 2021:
    • Erstimpfung: 5.321
    • Zweitimpfung: 6.027

Tagesbericht COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 15. Februar 2021 (PDF)

Die vom 15. bis 21.02.2021 geltende konsolidierte Fassung der CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210213_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210215.pdf

Die ab dem 22.02.2021 geltende konsolidierte Fassung der CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210213_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_210222.pdf

FAQs zur CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Die Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten ab dem 14.02.2021 Stand 13.02.2021 finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf


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15.02.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 141

1. CoronaVO-BW erneut aktualisiert

2. BIV-Konjunkturumfrage

3. Elektromobilität: Neuer Förderaufruf gestartet

4. Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen - Überbrückungshilfe III
FAQs zur Überbrückungshilfe III nun verfügbar

5. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 14.02.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

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11.02.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 140

1. Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder

2. Änderungen der CoronaVO zum 11.02.2021 - Generelle Ausgangsbeschränkung aufgehoben

3. Kein Erschwerniszuschlag bei Alltags- bzw. OP-Masken: Urteil des ArbG Hameln

4. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 10.02.2021

 

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09.02.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 139

1. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hebt Ausgangssperre auf

2. FAQ des GKV-Spitzenverbandes zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Kinderbetreuung

3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 08.02.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

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