Das neue Rentenrecht erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersrente
Das “Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen”, RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersrente.