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Das neue Rentenrecht erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersrente



Das “Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherungen”, RV-Leistungsverbesserungsgesetz, das am 01. Juli 2014 in Kraft getreten ist, erleichtert die befristete Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters nach Erreichen der Regelaltersrente.

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