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Die Termine der wichtigsten Lehrgänge, Zertifikats- und Auffrischungskurse für das Gebäudereiniger-Handwerk sind in der FA-Seminarvorschau 2021 ab S.3 aufgelistet und die Seminartermine ab S. 5. Die gedruckte Seminarvorschau und die Lehrgangsprospekte schickt Ihnen die Fachakademie auf Anforderung gerne kostenfrei zu.

Auf www.fachakademie.de wird das Schulungsangebot laufend ergänzt. Die Homepage ist für Smartphones optimiert. Neben der thematischen und der kalendarischen Übersicht können Sie das Angebot der vier FA-Geschäftsstellen auch regional sortiert aufrufen.

Bei Interesse an einer Inhouse-Schulung wenden Sie sich bitte an die FA-Geschäftsstelle.

Die Schulungen der Fachakademie sind als Weiterbildung für den Qualitätsverbund Gebäudedienste akkreditiert. Die Zahl der QV-Lehreinheiten, die dem Betrieb gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung angerechnet wird, finden Sie unter Qualitätsverbund-Seminare.


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Ab dem 5. November 2021 lassen wir über drei Wochen wieder 120.000 Postkarten mit Motiven der Imagekampagne „Die Gebäudereinigung ist für Sie da!“ in 750 Entnahmestellen von CityCards / PickUP-Edition in Restaurants, Cafés und Kultureinrichtungen in baden-württembergischen Ballungszentren auslegen.

postkarten gbbw

Die flotten Motive machen auf die Karrierechancen in der Gebäudereinigung aufmerksam und leiten über den QR-Code zu weiterführenden Informationen auf der Verbandshomepage.
Die Postkarten können auf der Rückseite auch mit einem Firmenstempel bzw. einer Klebeetikette versehen und für die Firmenwerbung eingesetzt werden.

Unsere Mitgliedsbetriebe sind eingeladen, sich an der Aktion zu beteiligen und die Postkarten auch in ihrer Stadt zu verteilen.

 Sie können dazu 100, 200 oder 300 Postkarten mit gemischten Motiven bis spätestens Freitag, 29. Oktober 2021 kostenfrei bestellen.


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50 Jahre LI BW1

Das „Schaffe“ liegt den Gebäudereinigern im Blut. Gemeinsam schafft es sich allerdings noch besser, so dass sich die baden-württembergischen Gebäudereiniger 1971 zur Landesinnung Baden-Württemberg zusammengeschlossen haben, die inzwischen schon über 300 Mitglieder zählt.

Das 50-jährige Bestehen unserer Landesinnung sollte 2021 mit einem großen Fest im Schwetzinger Schloss mit allen Mitgliedern und zahlreichen Ehrengästen gefeiert werden. Corona-bedingt musste dieses Fest leider verschoben werden. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben:

Gefeiert wird nächstes Jahr!
Das 50-jährige Jubiläum der Landesinnung Baden-Württemberg wird nächstes Jahr als „50+1“ im Rahmen des Verbandstags 2022 am 29. Juni 2022 im Schwetzinger Schloss glanzvoll gefeiert.


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Zum Januar 2021 tritt die erste Stufe des neuen dreijährigen Tarifvertrags in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in Kraft: Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der Einstiegslohngruppe steigt demnach um 2,9 Prozent auf 11,11 €. Bis Laufzeitende 2023 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Tariflohnsteigerungen von insgesamt 10,7 Prozent geeinigt, die Einstiegslöhne liegen dann bei 12 Euro.

Der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst und für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), steigt auf 14,45 €. Lohnunterschiede zwischen Ost und West gibt es mit dem neuen Tarifvertrag nicht mehr.

Die Tariflöhne in der Gebäudereinigung setzen sich weiter deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum 1.1.2021 auf 9,50 € steigt. Der Abstand zu den tariflichen Einstiegslöhnen im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt rund 17 Prozent.

Im Kampf um den Fachkräfte-Nachwuchs bietet das Handwerk mit steigenden Ausbildungsvergütungen von 810 €, 945 € und 1100 € je nach Lehrjahr attraktive Konditionen. Azubis und Gesellen bieten sich in der Gebäudereinigung weiterhin beste Karriere-, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten


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Die Tarifkommission im BMAS hat am 26. Februar 2020 den zwischen Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und IG BAU ausgehandelten Rahmentarifvertrag (RTV) für allgemeinverbindlich erklärt.

In Kraft getreten ist der RTV zum 1.11.2019. Mit der heutigen Entscheidung gilt der RTV rückwirkend vom 1.1.2020 an bundesweit für alle Unternehmen und Beschäftigten im gewerblichen Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIV oder bei der IG BAU.

„Wir haben viel Zeit, Kraft und Kompromissbereitschaft aufgewandt, dass unsere Branche neben allgemeinverbindlichen Tariflöhnen nun auch wieder faire und rechtlich eindeutige Spielregeln hat, die für die gesamte Branche gelten“, so BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. „In Zeiten wachsenden Azubi- und Arbeitskräftemangels sind das hilfreiche tarifpolitische Schritte, um die Attraktivität unserer Branche zu steigern.“


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