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18.12.2014

Mindestlohngesetz - Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung bei Angestellten


Aus dem Mindestlohngesetz, das zum 01.01.2015 in Kraft tritt, besteht im Gebäudereiniger-Handwerk für alle Beschäftigten, d.h. auch für die Angestellten und die nicht vom Mindestlohntarifvertrag erfassten gewerblichen Arbeitnehmer, eine Pflicht zur Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeiten (Beginn, Ende und Dauer). Vgl. Sie insoweit unsere Ausführungen im Mitglieder-Info 5/2014, S. 4 f.

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