05.02.2015
Muster-Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen und tariflichen Mindestlohns
Kunden-Infoschreiben für Haus- und Immobilienverwaltungen und WEGs zum gesetzlichen und tariflichen Mindestlohn
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes werden zahlreiche Mitgliedsfirmen von ihren Kunden aufgefordert, schriftlich zu erklären, dass sie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten. Dieser Aufforderung können Gebäudedienstleister unproblematisch nachkommen, da sie ohnehin die höher liegenden und strenger gehaltenen Branchen-Mindestlöhne beachten müssen.