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28.07.2015


Energieauditpflicht ab 05.12.2015

Die Energieauditpflicht nimmt die gesamte deutsche Wirtschaft in die Pflicht und trifft damit auch Gebäudereiniger, die mehr als 250 Beschäftigte (umgerechnet auf Vollzeitäquivalent, ausgehend von einer 40-Stunden-Woche) oder die mehr als 50 Mio. Umsatzvolumen haben oder die eine Bilanzsumme von 43 Millionen aufweisen.

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