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31. August 2015

Informationsbroschüren zur Beschäftigung von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der BDA und unter Mitwirkung des ZDH erarbeitete Informationsbroschüre veröffentlicht.

Die Informationsbroschüre mit dem Titel „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ gibt nicht nur einen Überblick über die bei der Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachtenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, sondern auch Hinweise zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Betriebe, die Asylbewerber bzw. Flüchtlinge beschäftigen.
Darüber hinaus erarbeitet der ZDH derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern einen Flyer, der vor allem Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausbildung von Flüchtlingen gibt. Die Arbeiten an diesem Flyer stehen kurz vor dem Abschluss. Sobald der Flyer in gedruckter wie auch in elektronischer Form verfügbar ist, werden wir Sie darüber informieren.

Das Landessozialministerium hat eine Handreichung zur Beschäftigung von Asylsuchenden in Praktikumsverhältnissen herausgegeben. Sie gibt einen Einblick in die Rechtslage und informiert über die Themen Arbeitserlaubnis, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, Mindestlohn, Sozialversicherungspflicht, Hospitation und Einfühlungsverhältnis (''Schnupperpraktikum").

Beide Broschüren finden Sie auch unter dem Stichwort "Beschäftigung von Asylsuchenden und Flüchtlingen" zum Download unter Dokumente -> Arbeitshilfen.

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