30.10.2018
Bundeskabinett beschließt vergünstigte Besteuerung der Privatnutzung von neu angeschafften Elektro- und Hybridelektro-Dienstwagen
Grundsätzlich ist die Privatnutzung von Dienstwagen mit der pauschalen 1 %-Regelung mit monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis (im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonder-Ausstattung) zu versteuern.