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15.04.2019

Neue Musterarbeitsverträge zur Arbeit auf Abruf

Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte hat der BIV neue Musterarbeitsverträge für Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Innungsmitglieder entwickelt. Gerne stellen wir Ihnen diese nachfolgend  für Ihre innerbetriebliche Nutzung zur Verfügung.

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