15.04.2019
Neue Musterarbeitsverträge zur Arbeit auf Abruf
Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte hat der BIV neue Musterarbeitsverträge für Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Innungsmitglieder entwickelt. Gerne stellen wir Ihnen diese nachfolgend für Ihre innerbetriebliche Nutzung zur Verfügung.