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10.09.2019

Entgeltfortzahlung der SFN-Zuschläge bei Mutterschutz und Krankheit sind unschädlich für die 450-Euro-Verdienstgrenze


In unseren Mitglieder-Infos 2-2017 hatten wir ab S. 6 über die Auswirkungen der Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen, den sogenannten SFN-Zuschlägen, bei Krankheit und Urlaub informiert:

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