29.10.2020
Newsletter zum Corona-Virus Nr. 98
1. Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28.10.2020 zur Bekämpfung der Pandemie
2. Die Möglichkeit zur 5-maligen unvorhergesehenen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen ohne Anrechnung auf den Jahreshöchstverdienst endet zum 31. Oktober. Ab November sind (wieder) maximal 3 Überschreitungen zulässig!
3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 28.10.2020
4. GesetzlicherMindestlohn steigt in 4 Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro Bundeskabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns beschlossen