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29.10.2020

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 98

1. Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28.10.2020 zur Bekämpfung der Pandemie

2. Die Möglichkeit zur 5-maligen unvorhergesehenen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen ohne Anrechnung auf den Jahreshöchstverdienst endet zum 31. Oktober. Ab November sind (wieder) maximal 3 Überschreitungen zulässig!

3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 28.10.2020

4. GesetzlicherMindestlohn steigt in 4 Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro Bundeskabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns beschlossen

 

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