20.05.2021
Newsletter zum Corona-Virus Nr. 180
1. Muster „Warnhinweis des Arbeitgebers für Reisen im Corona-Jahr 2021“ auf die Rechtslage seit 13. Mai 2021 hin nochmals überarbeitet
2. Neuerscheinung: Leitfaden IT-Sicherheit für Gebäudedienstleister des BIV
3. Möglichkeit zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Mai 2021
4. Digitalisierung der AU-Bescheinigungen
und
Vereinheitlichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 19.05.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema
1. Muster „Warnhinweis des Arbeitgebers für Reisen im Corona-Jahr 2021“ auf die Rechtslage seit 13. Mai 2021 hin nochmals überarbeitet
Damit Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter/innen über die wichtigsten Links zu Risikogebieten, die aktuell geltenden Einreisevorschriften des Bundes und über wichtige arbeitsrechtliche Hinweise zum Thema Reisen in Corona-Zeiten informieren können, hatten wir Ihnen mit dem gestrigen Newsletter ein Muster für einen „Warnhinweis des Arbeitgebers für Reisen im Corona-Jahr 2021“ mit Stand seit 13. Mai 2021 zur Verfügung gestellt. Dieses Muster haben wir nochmals überarbeitet und den Word-Download auf unserer Homepage auch bereits beim Newsletter Nr. 179 aktualisiert. (Download als Word-Dokument)
2. Neuerscheinung: Leitfaden IT-Sicherheit für Gebäudedienstleister des BIV
Angriffe auf Computer und betriebliche Netzwerke nehmen rasant zu und führen zu erheblichen direkten und indirekten Schäden bei den Betroffenen. Und es sind bei Weitem nicht nur Großkonzerne Ziele und Opfer solcher Attacken, sondern es gelangen zunehmend auch mittelständische Unternehmen in den Fokus. Auch Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk mussten diese bittere Erfahrung bereits machen.
Um seine Mitgliedsunternehmen bei den elementaren Vorkehrungen zur Verbesserung der eigenen IT-Sicherheit zu unterstützen und im Falle eines tatsächlichen Angriffs das Richtige zu tun, hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) eine neue Arbeitsgruppe IT-Sicherheit_Cybercrime ins Leben gerufen.
Mitglieder des Ausschusses für Technik und Betriebswirtschaft sowie IT-Expertinnen und -Experten aus Mitgliedsunternehmen haben gemeinsam den nun vorliegenden Leitfaden für Gebäudedienstleister "FAQ IT-Sicherheit" erarbeitet. Er zeigt zunächst die wichtigsten Stellschrauben auf, mit denen ein Betrieb die Grundlage für einen größtmöglichen Schutz bilden kann.
Der Leitfaden dient in erster Linie dazu, für das Thema zu sensibilisieren und die vielfältigen Bausteine eines Sicherheitskonzeptes aufzuzeigen und zu erläutern. Allerdings ist das Thema heute derart komplex, facettenreich und anspruchsvoll, dass die dringende Empfehlung lautet, für die konkrete Umsetzung und Betreuung des Netzwerks entsprechende Experten hinzuziehen bzw. ein IT-Systemhaus mit der umfassenden Absicherung zu beauftragen.
Denn durch eine Cyberattacke droht der vollständige Verlust betrieblicher Daten, wie es auch aktuelle Beispiele aus der Branche gezeigt haben. Und dies selbst bei Unternehmen, die bereits umfassende Sicherungsmaßnahmen installiert hatten. Der resultierende materielle wie immaterielle Schaden kann immens sein, so dass die vorbeugenden Maßnahmen in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden dürfen.
Ein zweiter Leitfaden, der die wichtigsten Maßnahmen im Fall einer tatsächlichen Attacke auf die IT eines Betriebes aufzeigt, ist bereits in Arbeit.
3. Möglichkeit zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Mai 2021
Mit Newsletter 169 vom 22.04.2021 haben wir Sie zuletzt über die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate bis April 2021 informiert.
Wie der GKV-Spitzenverband in dem beigefügten Rundschreiben mitteilt, können nun auch die Beiträge für den Monat Mai 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber gestundet werden, und zwar längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021, da immer noch davon ausgegangen werden muss, dass die Wirtschaftshilfen den betroffenen Betrieben noch nicht vollständig zugeflossen sind.
Die Stundung der Beiträge für die Monate Januar bis Mai 2021 ist ebenfalls bis zum Fälligkeitstag für die Juni-Beiträge möglich. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Mai 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juni 2021 dann vollständig zugeflossen sind.
Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist wieder mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular zu stellen. Das Muster eines solchen Antrags ist diesem Newsletter beigefügt (Word-Download).
4. Digitalisierung der AU-Bescheinigungen
und
Vereinheitlichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Wir möchten wir Sie hiermit über die aktuellen Entwicklungen bei der Digitalisierung und Vereinheitlichung von Bescheinigungen informieren:
1. Umstellung der AU-Bescheinigung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Im Rahmen der Digitalisierung der AU-Bescheinigungen wird in einer ersten Phase ab dem 1. Oktober 2021 die digitale elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen obligatorisch. In einer zweiten Phase soll ab dem 1. Juli 2022 die Übertragung der eAU-Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber digital erfolgen.
Für den (Übergangs-)Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 1. Juli 2022 erfolgt zur Sicherstellung des Krankengeldes und der Entgeltfortzahlung weiterhin durch die Ärzte eine regelmäßige Ausstellung der Arbeitgeberausfertigung in Papierform.
2. Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2022
Viele Betriebe empfinden es als bürokratische Belastung, dass die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen unterschiedliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen und dass auch die Verfahrensmodalitäten der einzelnen Krankenkassen bei der Beantragung verschieden sind.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat daher am 23. März 2021 eine Vereinheitlichung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen angekündigt. Damit soll sichergestellt sein, dass spätestens vom 1. Januar 2022 an innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung von gleichgerichteten Verfahrensweisen ausgegangen werden kann.
Im nächsten Schritt wird die Überführung der einheitlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung in ein elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren vorbereitet.
5. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 19.05.2021 sowie hilfreiche Links zum Thema
7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 81,8
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:
- LK Emmendingen (30,6)
- SK Heidelberg (33,4)
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50:
- LK Breisgau-Hochschwarzwald (36,8)
- SK Freiburg im Breisgau (43,3)
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100:
- LK Alb-Donau-Kreis (86,8)
- SK Baden-Baden (67,0)
- LK Biberach (99,4)
- LK Böblingen (77,4)
- LK Bodenseekreis (60,2)
- LK Calw (77,3)
- LK Esslingen (96,4)
- LK Freudenstadt (81,2)
- LK Göppingen (74,0)
- LK Heilbronn (78,1)
- LK Hohenlohekreis (76,3)
- LK Karlsruhe (65,6)
- SK Karlsruhe (55,4)
- LK Konstanz (59,7)
- LK Lörrach (88,7)
- LK Ludwigsburg (87,8)
- LK Main-Tauber-Kreis (59,7)
- SK Mannheim (86,3)
- LK Neckar-Odenwald-Kreis (62,7)
- LK Ortenaukreis (57,3)
- LK Rastatt (76,1)
- LK Ravensburg (75,3)
- LK Rems-Murr-Kreis (93,6)
- LK Reutlingen (69,7)
- LK Rhein-Neckar-Kreis (61,1)
- LK Sigmaringen (74,1)
- SK Stuttgart (85,2)
- LK Tübingen (79,2)
- LK Waldshut (77,2)
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150:
- LK Enzkreis (104,7)
- LK Heidenheim (137,1)
- SK Heilbronn (125,6)
- LK Ostalbkreis (100,3)
- SK Pforzheim (135,8)
- LK Schwäbisch Hall (110,8)
- LK Schwarzwald-Baar-Kreis (111,5)
- LK Tuttlingen (124,3)
- SK Ulm (109,6)
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 150 und 165:
- LK Rottweil (153,0)
Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 165:
- LK Zollernalbkreis (189,6)
COVID-19-Impfung in Baden-Württemberg
- Gesamtzahl Erstimpfungen (bis 18. Mai 2021):
- Impfzentren: 2.964.425
- Niedergelassene Ärzte: 1.181.735
- Gesamt: 4.146.160
- Gesamtzahl vollständige Impfungen (bis 18. Mai 2021):
- Impfzentren: 1.195.454
- Niedergelassene Ärzte: 133.180
- Gesamt: 1.328.634
Tagesbericht COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg vom 19. Mai 2021 (PDF)
Die seit dem 14.05.2021 geltende Fassung der CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_8.CoronaVO.pdf
Die Kurzübersicht zu den ab Aufhebung der Bundesnotbremse geltenden Maßnahmen durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter finden sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf
Die Begründung zur Änderung der CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_8.CoronaVO_Begruendung.pdf
FAQs zur CoronaVO finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/