28.06.2021
Newsletter zum Corona-Virus Nr. 189
1. Wichtig und erfreulich: Seit dem 28. Juni 2021 gilt in Baden-Württemberg eine grundlegend neue Corona-Verordnung mit vier „Inzidenzstufen“
2. BIV-Bundesgeschäftsstelle in Berlin eröffnet
3. Corona-Arbeitsschutz-VO zum 1. Juli 2021 geändert –Homeoffice-Pflicht und 10-qm-Regelungen entfallen
4. Anträge auf Quarantäne-Entschädigung sind digital online über www.ifsg-online.de zu stellen. Papieranträge werden nur noch in Härtefällen akzeptiert
5. Ausbildungsprämie – Erleichterte Voraussetzungen bei Ausbildungsbeginn nach dem 01.06.2021 bis zum 15.02.2022
6. Betriebsrätemodernisierungsgesetz –Leitfaden für die Praxis