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28.06.2021

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 189

1. Wichtig und erfreulich: Seit dem 28. Juni 2021 gilt in Baden-Württemberg eine grundlegend neue Corona-Verordnung mit vier „Inzidenzstufen“

2. BIV-Bundesgeschäftsstelle in Berlin eröffnet

3. Corona-Arbeitsschutz-VO zum 1. Juli 2021 geändert –Homeoffice-Pflicht und 10-qm-Regelungen entfallen

4. Anträge auf Quarantäne-Entschädigung sind digital online über www.ifsg-online.de zu stellen. Papieranträge werden nur noch in Härtefällen akzeptiert

5. Ausbildungsprämie – Erleichterte Voraussetzungen bei Ausbildungsbeginn nach dem 01.06.2021 bis zum 15.02.2022

6. Betriebsrätemodernisierungsgesetz –Leitfaden für die Praxis

 

 

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