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04.01.2022

Newsletter zum Corona-Virus Nr. 234

1. Das baden-württembergische Sozialministerium bekräftigt unsere Ansicht:
Reinigungskräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten weiterhin als „Personal“ und unterfallen in Baden-Württemberg dem „Beschäftigten“-Begriff des §28b Abs. 2 IfSG

2. Landesregierung verschärft Corona-Verordnung zum 27.12.2021 erneut 

3. Liquiditätsschonende steuerliche Erleichterungen werden verlängert

4. Landesregierung verlängert Hilfsprogramm für Unternehmen und Soloselbstständige

5. Stephan Schwarz wird Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin

6. LAG Niedersachen: Beweislast für Überstunden bleibt auch bei fehlenden Arbeitszeitaufzeichnungen beim Arbeitnehmer

7. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 03.01.2022 sowie hilfreiche Links zum Thema

 

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