22.02.2022
Newsletter zum Corona-Virus Nr. 249
1. CoronaVO des Landes Baden-Württemberg zum 23.02.2022 erneut geändert
2. Der Start des obligatorischen Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber wird vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben
3. 7-Tages-Inzidenzwerte über 35/50/100.000 Einwohner, Stand 21.02.2022 sowie hilfreiche Links zum Thema