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Nachdem die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag (RTV) aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum 31. Juli 2019 haben kündigen müssen, steht nun fest: Die Tarifverhandlungen beginnen bereits am 15. August 2019 (Details folgen). Dazu erklärt Geschäftsführer Johannes Bungart:
Unsere Unternehmen stehen seit vielen Jahren nachweislich für steigende Tariflöhne und faire Arbeitsbedingungen. Deshalb braucht die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands so schnell wie möglich einen neuen allgemeinverbindlichen RTV. Es ist ein erstes gutes Signal, dass die Tarifverhandlungen zügig beginnen.


Ein neuer RTV muss unseren Unternehmen vor allem Rechtssicherheit garantieren, nachdem das Bundesarbeitsgericht zu unserem Bedauern in die Tarifautonomie eingegriffen und daher eine Kündigung notwendig gemacht hat [Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18].

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.

Pressemeldung des Bundesinnungsverbandes vom 03.06.2019


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„Angekommen. Angenommen.“ Die Initiative gegen Fremdenfeindlichkeit des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und des Fachmagazin "rationell reinigen“ präsentiert neue Motive.

„Die Bilder unterstreichen die interkulturelle Erfolgsstory unserer Branche. Sie zeigen, dass unser Handwerk wie kaum ein anderes durch das Miteinander vieler Nationen Tag für Tag am Laufen gehalten wird. Es ist es für uns selbstverständlich, für dieses Miteinander und gegen Fremdenfeindlichkeit ein deutliches Zeichen zu setzen“, so Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich.

Mit rund 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist das Gebäudereiniger-Handwerk die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Jeder vierte Beschäftigte in der Gebäudereinigung hat einen Migrationshintergrund. Die Gebäudedienstleistung ist ein Vorbild für Integration und Toleranz.

Thomas Dietrich sieht in der Imagekampagne die Gelegenheit, die Leuchtturmfunktion des Gebäudereiniger-Handwerks für ein friedliches Miteinander zu unterstreichen. „Es ist ein hervorragender Weg, gemeinsam mit unserem Partner Holzmann Medien zu zeigen, dass die Gebäudereinigungsunternehmen eine Willkommenskultur leben und eine ganz wichtige Integrationsaufgabe erfüllen“, so der Bundesinnungsmeister. „Für fremdenfeindliche Tendenzen und Parolen ist in unserem Handwerk überhaupt kein Platz.“

Die verschiedenen Anzeigenmotive demonstrieren das Miteinander der verschiedenen Nationalitäten und Kulturen in unserer Branche eindrucksvoll.

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Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:

Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Dezember 2018) führt nun allerdings zunehmend zu großer Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen. Das BAG hat – entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages – den Mehrarbeitszuschlag auch auf individuelle Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt. Aus diesem Grund haben wir diesen verlässlichen Rahmentarifvertrag mit Bedauern kündigen müssen. Das Urteil des BAG zwingt uns leider zu diesem Schritt.

Die Entscheidung des Gerichts ist in zweierlei Hinsicht bedauerlich und unverständlich: Zum einen hat das BAG über Jahrzehnte die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Zum anderen ist das Urteil ein tiefer Eingriff in die Tarifautonomie und widerspricht den gemeinsam getroffenen Verabredungen der Sozialpartner über den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, für die es gesetzlich keine Anspruchsgrundlage gibt.

Wir sind in hohem Maße daran interessiert, mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU so schnell wie möglich einen neuen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag zu verhandeln.

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe.

Pressemeldung des Bundesinnungsverbandes vom 25.04.2019


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