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Lohnerhöhung im Gebäudereiniger-Handwerk

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Seit dem 1. Januar dieses Jahres tritt eine weitere Lohnerhöhung für die Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Kraft. Der tarifliche Mindestlohn  beträgt jetzt 10,56 € im Westen und 10,05 € im Osten statt bislang 10,30 € bzw. 9,55 €. Damit liegen die tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 9,19 €.

Die Lohnerhöhung ist die zweite von drei mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten und allgemeinverbindlich gültigen Lohnerhöhungen. In 2020 kommt zudem die Angleichung des Ost-Lohnes an den West-Lohn hinzu.

Besonderen Grund zur Freude haben auch die Auszubildenden: Erstmalig wird in diesem Jahr durch die Lohnerhöhung im 3. Lehrjahr die 1.000 Euro-Grenze im Westen und in Ostdeutschland im Jahr 2020 überschritten. Damit wird eine Ausbildung in diesem Handwerk für junge Menschen nicht nur aufgrund der hervorragenden Aufstiegsmöglichkeiten interessanter.

>> Pressemitteilung des BIV vom 03.01.2019

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