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03.12.2019

EILT - WICHTIG - EILT
Insolvenzsicherung der Jahresarbeitszeitkonten nach § 4 des RTV für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

Aufgabe des bisherigen Sicherungsmodells durch die DekaBank zum 20.12.2019

Für Jahresarbeitszeitkonten nach § 4 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung besteht eine tarifliche Pflicht zur Insolvenzsicherung. Die Deutsche Rentenversicherung anerkennt auf dem Jahresarbeitszeitkonto gutgeschriebene Lohnvergütungen nur, wenn die Pflicht zur Insolvenzsicherung erfüllt ist.

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29.11.2019

Toller Imageerfolg: breite TV-Berichterstattung über den BLW 2019

Dem Bundesinnungsverband ist es gelungen, über den diesjährigen Bundesleistungswettbewerb des Gebäudereiniger-Handwerks am 14. November 2019 in Kiel eine bundesweite und enorm breite TV-Berichterstattung zu erreichen:

Aktuell hatten vor Ort bereits Sat1 regional berichtet, vgl. https://www.sat1regional.de/bundeswettbewerb-der-gebaeudereiniger-in-kiel/ sowie RTL Nord.

Eine ausführliche 50-minütige (!) Reportage von FOCUS-TV wird Sat1 am 10.12.2019 um 23.10 Uhr senden.

Die Deutsche-Welle-Reportage über den BLW 2019 erscheint am 24.12.2019 und wird dann auch online abrufbar sein.

Auf der BIV-Homepage stehen Fotos online: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/beruf-und-karriere/bundesleistungswettbewerb/blw-2019.
Dort und auf den Social-Media-Kanälen finden Sie zudem auch den BIV-eigenen Film zum Wettbewerb, der ebenfalls gut gelungen ist:

https://www.facebook.com/Bundesinnungsverband/
https://www.instagram.com/die.gebaeudedienstleister.bund/
https://www.xing.com/companies/bundesinnungsverbanddesgeb%C3%A4udereiniger-handwerks/updates
https://de.linkedin.com/company/gebaeudedienstleister

https://twitter.com/Reines_Handwerk
https://www.youtube.com/channel/UCvnKDM33xqo3VwmTBe4alMA

Solch eine breite und positive Berichterstattung ist ein toller Imageerfolg für unser Handwerk!


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19.11.2019

Bußgeld bei fehlender Anmeldung zum Transparenzregister

Zum Jahresende ist nochmals darauf hinzuweisen, dass ab 2020 in den Fällen Bußgelder verhängt werden, in denen meldepflichtige Firmen sich nicht beim Transparenzregister angemeldet haben.

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05.11.2019

Vorabversion des neuen RTV und Erläuterungen des BIV zu den wesentlichen Änderungen

 

Nachfolgend finden Sie eine Vorabversion des neuen RTV sowie die Erläuterungen des BIV zu den wesentlichen Neuregelungen:

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04.11.2019

Rahmentarifvertrag - Die Zustimmung der Gremien des BIV und der IG BAU liegen vor 

Die Bundestarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat am 31. Oktober 2019 den mit der IG BAU am 19. Oktober ausgehandelten Rahmentarifvertrag (RTV) einstimmig angenommen.
Die IG BAU hat ihrerseits dem Verhandlungsergebnis mit dem für sie maßgebenden Gremium am 1. November 2019 zugestimmt.

Der neue Rahmentarifvertrag ist damit am 1. November 2019 in Kraft getreten.
Seine Allgemeinverbindlichkeit wird beim Bundesarbeitsministerium beantragt.

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