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14.06.2019

Rundfunkbeitrag: Vorsicht vor gefälschten E-Mails

Momenten kursieren ziemlich gut gefälschte E-Mails im Namen von ARD, Deutschlandradio und ZDF, die mit einer Zwangsvollstreckung drohen - in Wahrheit aber einen Trojaner in Umlauf bringen.

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05.06.2019

Social Media Infowoche zum Gebäudereiniger-Handwerk

In den sozialen Medien Facebook und Twitter läuft seit gestern die Infokampagne des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks. Darüber werden Fakten zu unserer Branche kommuniziert, die von anderen oft verfälscht dargestellt werden, wie z.B. die Gründe zur Kündigung des RTV, die Tatsache, dass unser Mindestlohn deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt und dass unsere Azubi-Vergütung erheblich höher als der vorgesehene gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende ist. Bis zum 15.6. wird täglich ein positiver Fakt gepostet. Zum Tag der Gebäudereinigung am 15.6.2019 wird der BIV abschließend eine Pressemitteilung versenden.

Wenn sich unsere Betriebe und deren Beschäftigte an diesem Projekt beteiligen, wird es sich schneeballartig ausbreiten und eine große Verbreitung finden.

Bitte teilen, liken und unterstützen Sie die Kampagne und laden Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen und Azubis zum Mitmachen ein:

https://www.facebook.com/Bundesinnungsverband/?epa=SEARCH_BOX
https://twitter.com/Reines_Handwerk


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31.05.2019


Zusatzvereinbarung zur Einführung eines Abrufarbeitsvertrages als Änderungsvereinbarung für bestehende Arbeitsverhältnisse


Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte hatten wir Ihnen bereits Mitte April einen vom BIV ausgearbeiteten Musterarbeitsvertrag für Neueinstellungen für Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zur Verfügung gestellt.

Weiterlesen: 31.05.2019: Zusatzvereinbarung zur Einführung eines Abrufarbeitsvertrages


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24.05.2019

Achtung, erste Stufe der Förderung bei Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen bei Dieselfahrzeugen läuft aus

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in diesem Jahr rund 333 Mio. € für Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereitgestellt, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen.

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08.05.2019 

Die neu formierte duale Gebäudereiniger-Ausbildung bietet Betrieben die Chance, neue Zielgruppen für ihre Ausbildungsplätze anzusprechen

Ab dem neuen Ausbildungsjahr können Gebäudereiniger-Azubis, die mindestens einen Werkrealschulabschluss haben, zum Gesellenbrief auch gleich die Fachhochschulreife dazu erwerben.

Bei dieser neu formierten dualen Ausbildung besuchen die Azubis während ihrer 3-jährigen Lehrzeit den Blockunterricht an der Gewerblichen Berufsschule in Metzingen mit etwas mehr Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Dafür können sie parallel zum Gesellenbrief auch die Fachhochschulreife absolvieren, welche noch breitere und schnellere Karrierechancen eröffnet. Die Ausbildung mit Zusatzqualifikation beinhaltet zudem vertiefenden fachlichen Unterricht zu den Themen Organisation und Management, wofür ihnen der Bundesinnungsverband das neue Zertifikat „Gebäudereiniger+ OM“ verleiht.

Die neu formierte Gebäudereiniger-Ausbildung mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife wurde von der Gewerblichen Schule Metzingen mit Unterstützung der Verbände des Gebäudereiniger-Handwerks ins Leben gerufen. Sie wertet den Beruf ideell auf und macht ihn für Werkrealschüler, für Realschüler, für Gesamtschüler und für Gymnasiasten deutlich attraktiver.

Unsere Mitglieder sollten diese Zielgruppen nun gezielt ansprechen und sie durch die Option, nebenher die Fachhochschulreife zu erwerben, hoffentlich leichter von der Gebäudereiniger-Ausbildung überzeugen.

Für die Betriebe ist die neue Ausbildungsform auch aus einem weiteren Grund vorteilhaft: Denn obwohl zwar der Umfang des Blockunterrichts etwas höher ist als bei der klassischen Ausbildung, ist bei der neuen Variante mit Zusatzqualifikation keine Lehrzeitverkürzung möglich. Während bisher Azubis mit gutem Realschulabschluss ihre Lehrzeit häufig auf 2 Jahre verkürzt hatten und ihrem Ausbildungsbetrieb dadurch 1 Jahr weniger lang zur Verfügung standen, ist dies bei dieser Option mit Fachhochschulreife nicht möglich: Azubis, die den parallelen Erwerb der Fachhochschulreife anstreben, stehen ihrem Ausbildungsbetrieb also 3 Jahre zur Verfügung.

Infos:

Nutzen Sie die Chance und werben Sie aktiv für die Gebäudereiniger-Ausbildung mit Fachhochschulreife!

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