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Rahmentarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk rückwirkend zum 1.1.2020 allgemeinverbindlich

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Die Tarifkommission im BMAS hat am 26. Februar 2020 den zwischen Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und IG BAU ausgehandelten Rahmentarifvertrag (RTV) für allgemeinverbindlich erklärt.

In Kraft getreten ist der RTV zum 1.11.2019. Mit der heutigen Entscheidung gilt der RTV rückwirkend vom 1.1.2020 an bundesweit für alle Unternehmen und Beschäftigten im gewerblichen Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im BIV oder bei der IG BAU.

„Wir haben viel Zeit, Kraft und Kompromissbereitschaft aufgewandt, dass unsere Branche neben allgemeinverbindlichen Tariflöhnen nun auch wieder faire und rechtlich eindeutige Spielregeln hat, die für die gesamte Branche gelten“, so BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. „In Zeiten wachsenden Azubi- und Arbeitskräftemangels sind das hilfreiche tarifpolitische Schritte, um die Attraktivität unserer Branche zu steigern.“

Ab Sommer 2020 stehen in der Branche neue Tarifverhandlungen zwischen BIV und IG BAU an. Dann geht es um die Tariflöhne ab 2021.

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Gebäudereinigung Deutschlands beschäftigungsstärkste Handwerksbranche. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.

Presseinformation vom 26.02.2020

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