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08.05.2019 

Die neu formierte duale Gebäudereiniger-Ausbildung bietet Betrieben die Chance, neue Zielgruppen für ihre Ausbildungsplätze anzusprechen

Ab dem neuen Ausbildungsjahr können Gebäudereiniger-Azubis, die mindestens einen Werkrealschulabschluss haben, zum Gesellenbrief auch gleich die Fachhochschulreife dazu erwerben.

Bei dieser neu formierten dualen Ausbildung besuchen die Azubis während ihrer 3-jährigen Lehrzeit den Blockunterricht an der Gewerblichen Berufsschule in Metzingen mit etwas mehr Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Dafür können sie parallel zum Gesellenbrief auch die Fachhochschulreife absolvieren, welche noch breitere und schnellere Karrierechancen eröffnet. Die Ausbildung mit Zusatzqualifikation beinhaltet zudem vertiefenden fachlichen Unterricht zu den Themen Organisation und Management, wofür ihnen der Bundesinnungsverband das neue Zertifikat „Gebäudereiniger+ OM“ verleiht.

Die neu formierte Gebäudereiniger-Ausbildung mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife wurde von der Gewerblichen Schule Metzingen mit Unterstützung der Verbände des Gebäudereiniger-Handwerks ins Leben gerufen. Sie wertet den Beruf ideell auf und macht ihn für Werkrealschüler, für Realschüler, für Gesamtschüler und für Gymnasiasten deutlich attraktiver.

Unsere Mitglieder sollten diese Zielgruppen nun gezielt ansprechen und sie durch die Option, nebenher die Fachhochschulreife zu erwerben, hoffentlich leichter von der Gebäudereiniger-Ausbildung überzeugen.

Für die Betriebe ist die neue Ausbildungsform auch aus einem weiteren Grund vorteilhaft: Denn obwohl zwar der Umfang des Blockunterrichts etwas höher ist als bei der klassischen Ausbildung, ist bei der neuen Variante mit Zusatzqualifikation keine Lehrzeitverkürzung möglich. Während bisher Azubis mit gutem Realschulabschluss ihre Lehrzeit häufig auf 2 Jahre verkürzt hatten und ihrem Ausbildungsbetrieb dadurch 1 Jahr weniger lang zur Verfügung standen, ist dies bei dieser Option mit Fachhochschulreife nicht möglich: Azubis, die den parallelen Erwerb der Fachhochschulreife anstreben, stehen ihrem Ausbildungsbetrieb also 3 Jahre zur Verfügung.

Infos:

Nutzen Sie die Chance und werben Sie aktiv für die Gebäudereiniger-Ausbildung mit Fachhochschulreife!

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25.04.2019

Kündigung des Rahmentarifvertrages

Der Bundesinnungsverband hat heute den bestehenden Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dies ist der 31.07.2019, gekündigt.

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15.04.2019

Neue Musterarbeitsverträge zur Arbeit auf Abruf

Als Reaktion auf die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte hat der BIV neue Musterarbeitsverträge für Abrufarbeit nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für die Innungsmitglieder entwickelt. Gerne stellen wir Ihnen diese nachfolgend  für Ihre innerbetriebliche Nutzung zur Verfügung.

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02.04.2019

Die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk" sind überarbeitet

Der Ausschuss für Technik und Betriebswirtschaft im Bundesinnungsverband hat die Broschüre „Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk“ vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand der Gebäudereinigungsvergabe angepasst.

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04.02.2019

Beschaffungsamt des BMI warnt vor gefälschten e-Vergabe-E-Mails


Das Beschaffungsamt des BMI warnt vor gefälschten e-Vergabe-E-Mails.

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