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08.09.2015

 
Ausbildung von Flüchtlingen: Flyer des ZDH und des BMI zu den rechtlichen Rahmenbedingungen


Der in unserem Newsletter vom 31. August 2015 angekündigte Flyer, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausbildung von Flüchtlingen von Flüchtlingen erarbeitet hat, ist nun erschienen.

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03.09.2015

Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit nur während des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich

Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz – BEEG) kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, wobei auch während der Elternzeit Urlaubsansprüche entstehen, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen. D.h. er kann durch diese Kürzung vermeiden, dass während der zum Teil Jahre dauernden Elternzeit entsprechende Urlaubsansprüche entstehen.

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31. August 2015

Informationsbroschüren zur Beschäftigung von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der BDA und unter Mitwirkung des ZDH erarbeitete Informationsbroschüre veröffentlicht.

Weiterlesen: 31.08.2015: Informationsbroschüren zur Beschäftigung von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen


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3. August 2015

Lockerung bei den Mindestlohn-Regeln
Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung am 1. August 2015 in Kraft getreten

Nun ist es doch sehr schnell gegangen: Nach massiven, bundesweiten Protesten, nicht zuletzt auch durch das Gebäudereiniger-Handwerk, hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die seit einigen Wochen angekündigten Erleichterungen bei der Mindestlohndokumentationspflicht zügig umgesetzt.

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28.07.2015


Energieauditpflicht ab 05.12.2015

Die Energieauditpflicht nimmt die gesamte deutsche Wirtschaft in die Pflicht und trifft damit auch Gebäudereiniger, die mehr als 250 Beschäftigte (umgerechnet auf Vollzeitäquivalent, ausgehend von einer 40-Stunden-Woche) oder die mehr als 50 Mio. Umsatzvolumen haben oder die eine Bilanzsumme von 43 Millionen aufweisen.

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