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11.02.2015

Mindestlohngesetz – Die Aufzeichnungspflichten und das Arbeitszeitgesetz

Seit dem Jahreswechsel ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Im Mitglieder-Info Nr. 5/14, S. 4f. haben wir bereits auf die wesentlichen Punkte und insbesondere auf das Ineinandergreifen mit dem durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützten Mindestlohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung hingewiesen.

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05.02.2015

Muster-Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen und tariflichen Mindestlohns
Kunden-Infoschreiben für Haus- und Immobilienverwaltungen und WEGs zum gesetzlichen und tariflichen Mindestlohn


Seit Einführung des Mindestlohngesetzes werden zahlreiche Mitgliedsfirmen von ihren Kunden aufgefordert, schriftlich zu erklären, dass sie die Vorgaben des Mindestlohngesetzes einhalten. Dieser Aufforderung können Gebäudedienstleister unproblematisch nachkommen, da sie ohnehin die höher liegenden und strenger gehaltenen Branchen-Mindestlöhne beachten müssen.

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14.01.2015

Umweltmanagement: Anmeldung zu den Konvois in 2015

Das Service-Angebot unserer Landesinnung „Umweltmanagement im Konvoi“, das umfangreich durch das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert wird, vgl. Mitglieder-Infos 3-4/2014, stößt bei unseren Mitgliedern auf so starke Nachfrage, dass wir auch in diesem Jahr versuchen werden, zwei Konvois fördern zu lassen.

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22.12.2014

Entgeltgrenze zur Arbeitszeitaufzeichnung - keine Anrechnung von Sachbezügen


In unserem Newsletter "Aktuelles" vom 18.12.2014 haben wir Ihnen die neue Entgeltgrenze von 2958 Euro brutto monatlich bei der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung aus dem Mindestlohngesetz dargestellt, ab deren Überschreitung keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen sind.

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18.12.2014

Mindestlohngesetz - Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung bei Angestellten


Aus dem Mindestlohngesetz, das zum 01.01.2015 in Kraft tritt, besteht im Gebäudereiniger-Handwerk für alle Beschäftigten, d.h. auch für die Angestellten und die nicht vom Mindestlohntarifvertrag erfassten gewerblichen Arbeitnehmer, eine Pflicht zur Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeiten (Beginn, Ende und Dauer). Vgl. Sie insoweit unsere Ausführungen im Mitglieder-Info 5/2014, S. 4 f.

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